Rechtliches
ArbeitsentwurfAllgemeine Geschäftsbedingungen (Entwurf)
Entwurf der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Callwerk durch Unternehmerinnen und Unternehmer.
Stand des Entwurfs:
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen digital crafted GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden über die Nutzung des von ihr unter der Marke Callwerk angebotenen Dienstes. Callwerk ist ein Angebot der digital crafted GmbH.
Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.
2. Leistungsgegenstand
Der Anbieter stellt einen KI-gestützten Telefonassistenten bereit, der eingehende Anrufe entgegennimmt, die für die Bearbeitung erforderlichen Angaben erfragt und dem Kunden eine strukturierte Zusammenfassung in einem geschützten Dashboard bereitstellt.
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere:
- Annahme eingehender Anrufe nach vereinbarter Konfiguration
- Erfassung von Name, Rufnummer, Anschrift und Anliegen der anrufenden Person
- Kennzeichnung von Anliegen, die auf Dringlichkeit hindeuten
- Aufnahme unverbindlicher Terminwünsche
- Bereitstellung von Zusammenfassung und Gesprächsprotokoll
Der Anbieter befindet sich in der Vorbereitung des Pilotbetriebs. Callwerk wird für einen späteren begrenzten Pilotbetrieb vorbereitet. Die Website und ihre Rechtstexte sind Entwürfe; eine allgemeine oder rechtlich freigegebene Plattform besteht noch nicht.
3. Leistungsgrenzen
Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis:
- Der Assistent ist kein Notruf- und kein Bereitschaftsdienst. Er ersetzt keine Rufnummer für Notfälle. Bei Gefahr für Leben, Gesundheit oder Sachwerte sind ausschließlich die zuständigen Notrufnummern zu wählen.
- Die Dringlichkeitskennzeichnung ist eine automatisierte Einschätzung auf Grundlage des Gesagten. Sie kann unzutreffend sein und entbindet den Kunden nicht davon, eingegangene Anliegen selbst zu sichten.
- Erfasste Angaben können durch Übertragungsfehler, Nebengeräusche, Dialekt oder unklare Aussagen unvollständig oder unrichtig sein. Der Kunde prüft sie vor einer Disposition.
- Terminwünsche sind unverbindlich. Der Assistent bestätigt keine Termine und schließt keine Verträge im Namen des Kunden.
- Der Assistent ist nicht darauf ausgelegt, rechtsverbindliche Erklärungen entgegenzunehmen oder abzugeben.
4. Pflichten des Kunden
- Der Kunde stellt die für die Einrichtung erforderlichen Angaben vollständig und richtig bereit und hält sie aktuell.
- Der Kunde sichert seine Zugangsdaten gegen den Zugriff Dritter und zeigt einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich an.
- Der Kunde nutzt den Dienst nur im Rahmen der geltenden Gesetze, insbesondere des Datenschutz- und Wettbewerbsrechts. Eine Nutzung für unerbetene Werbeanrufe ist ausgeschlossen.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Weiterleitung seiner Rufnummer an den Dienst zulässig ist.
5. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten anrufender Personen für den Kunden, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er geht diesen Bedingungen in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die anrufenden Personen nach Art. 13 und 14 DSGVO zu informieren, und stellt sicher, dass ein etwaiger Hinweis auf die KI-Nutzung zu Gesprächsbeginn erfolgt.
Offener Punkt: Die Rollenverteilung zwischen Anbieter und Kunde ist juristisch zu bestätigen. Eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO ist nicht ausgeschlossen, da der Anbieter den Gesprächsablauf mitgestaltet.
6. Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst durchgehende Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird in der Vorbereitung des Pilotbetriebs nicht zugesichert. Der Dienst hängt von Vorleistungen Dritter ab, insbesondere von Telefonie- und Netzbetreibern.
Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt und in nachfragearme Zeiten gelegt.
Offener Punkt: Ein pauschaler Ausschluss jeder Verfügbarkeitszusage kann in AGB unwirksam sein. Ob stattdessen eine konkrete, realistisch erreichbare Quote vereinbart werden sollte, ist zu prüfen.
7. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Tarifseite angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Laufende Tarife werden monatlich im Voraus abgerechnet. Ein einmaliges Pilotangebot wird bei Bestellung abgerechnet und verlängert sich nicht automatisch.
Offener Punkt: Eine Zahlungsabwicklung ist derzeit nicht eingerichtet. Zahlungsweg, Fälligkeit, Verzugsfolgen und der Umgang mit Nutzung über das enthaltene Kontingent hinaus sind vor der Aktivierung festzulegen.
8. Laufzeit und Kündigung
Laufende Tarife haben eine Laufzeit von einem Monat und verlängern sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern sie nicht zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht.
Das Pilotangebot endet automatisch mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums oder mit Verbrauch des enthaltenen Kontingents. Es bedarf keiner Kündigung.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
Nach Vertragsende werden die im Auftrag verarbeiteten Daten nach den Vorgaben des Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht oder zurückgegeben. Der Kunde exportiert benötigte Daten rechtzeitig vor Vertragsende.
9. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Offener Punkt: Eine betragsmäßige Begrenzung ist bewusst nicht aufgenommen, da pauschale Höchstbeträge in AGB häufig unwirksam sind. Der gesamte Abschnitt ist anwaltlich zu prüfen.
10. Änderungen
Änderungen dieser Bedingungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.
Offener Punkt: Änderungsklauseln mit Zustimmungsfiktion sind rechtlich heikel und gesondert zu prüfen.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.